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Hans-Peter Reckert

Hans-Peter Reckert
Ihr öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Stuckateur-, Wärmedämm (WDVS)-, Maler-, Lackierer- und Trockenbauarbeiten... mehr »

Leistungsangebot

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Beratung, Qualitätssicherung, Planung, Gutachten.
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Kompetente Partner

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Eine kompetente Partnerschaft:
ö. b. + v. Sachverständiger Hans-Peter Reckert & SIE ... mehr »

Schadensbilder

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mit Bildern dokumentiert sind einige Schäden von denen ich Gutachten gefertigt habe... mehr »

Schadensbegutachter

„Welche Aufgaben übernimmt/leistet ein (öffentlich bestellter und vereidigter) Sachverständiger für SIE und/oder die GERICHTBARKEIT?“

Wie Sie aus meinem „Lebenslauf“ ersehen können, wurde ich – als Geprüfter Restaurator des Stuckateurhandwerks, Stuckateurmeister, Maler- und Lackierermeister, Betriebswirt d. H. sowie geprüfter Energieberater - von der Handwerksammer Rheinland-Pfalz zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.+v.SV) für das Fachgebiet Stuckarbeiten, Putzarbeiten, Maler-, Tapezier-, Beschichtungs- und Lackierarbeiten sowie Trockenbauarbeiten für den Innen- und Außenbereich eines Gebäudes berufen. Zu diesem Fachgebiet zählen ergänzend die neutrale Beurteilung und Bewertung von Arbeiten zur Errichtung eines Wärmedämmverbundsystem (WDVS) sowie Analysen/Messungen- und Gutachtenerstattung aufgrund von Schimmel- pilzaufkommen.

Zur Zusprechung der grundlegenden Expertise „fachliche Kompetenz und besondere Sachkunde“ ist es unerlässlich (und der Handwerkskammer Rheinhessen, Mainz auch jährlich nachzuweisen!) das der öb+v. Sachverständige seine Sachkenntnisse sowie sein umfangreiches Fachwissen zu den vorgenannten Fachbereichen stetig durch absolvieren von qualifizierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aktualisiert und nachweist. Neben der für das betreffende Sachgebiet unerlässlichen Sachkunde sowie langjährigen berufliche Erfahrung, prüft die Bestellungsbehörde in regelmäßigen Abständen, ob der Sachverständige in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und ob Eintragungen im Strafregister (Bundeszentralregister) die (Weiter)Bestellung zum Sachverständigen verbieten. Diese stetigen Überprüfungen im Besonderen auch auf die persönliche Eignung des Sachverständigen, also auf seine Integrität und seine Vertrauenswürdigkeit bilden die Grundlage, damit ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger seine Arbeit auch weiterhin – für SIE und die GERICHTBARKEIT - ausführen kann.

Zu den Hauptaufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (auch „Gutachter“ genannt), der vor Gerichten sowie im privaten Bereich tätig wird, zählt die Erstellung von neutralen, fundierten, qualifizierten Gutachten. Ziel ist es – sei es für/mit allen (deutschen/europäischen) Gerichten oder auch bei Privatpersonen – strittige, ausgeführte Arbeiten/ vorhandene (nicht vorhandene) Mängel/ LV- und Rechnungs- sowie Aufmaßerstellung/-abweichungen uvm. zu „(er)klären“. Also immer da, wo der Wert, Inhalt oder Schaden einer Sache objektiv und neutral zu bestimmen ist, ist es dem Auftraggeber sowie der Sache dienlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen.

Wichtig dabei zu beachten ist jedoch, dass dieser (öb+v.) Sachverständige/ Gutachter/Berater von Gerichten verpflichtet ist, alle Sachverhalte weisungsfrei, unabhängig, unparteiisch, neutral, persönlich und nach „bestem Wissen und Gewissen“ zu beurteilen und darzustellen.

Bei der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben die Auftraggeber darüber hinaus sehr oft eine größere Chance - als bei der Einschaltung anderer Sachverständigen - dass die Gutachten von der jeweiligen Gegenseite (Streitgegner) als objektive Entscheidungsgrundlage akzeptiert werden.

Auszug aus „Wikipedia“:

„Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren. Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtsgutachter oder Gerichtssach-verständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess. Der Sachverständigenbeweis ist ein besonderes Beweismittel, daher ist es von entscheidender Bedeutung, welchen Sachverständigen das Gericht auswählt. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.“


Wie Sie auch unter der Rubrik „Leistungen/Leistungsangebot“ auf dieser Homepage ersehen können, bin ich in Sachen Beratung, Qualitätssicherung, Planung, Überwachung von Dienstleistungen und Gutachtenerstellung im Rahmen der dort detailliert aufgeführten „Fach-Bereiche von A-Z“ jederzeit gern für SIE tätig:

„Haben Sie Algen-/Pilze-/Schimmelbildungen in Ihren Wohnräumen oder an Ihrer Wohnhausfassade? Zeigen sich Mängel bei den ausgeführten Verputz-, Beschichtungs-, Maler- und Lackierarbeiten an Ihrer Fassade oder in Ihrem Wohnbereich Innen? Haben Sie Fragen zu Rissbildungen im Innen-, Außen- oder Sanierputz? Liegen optische Mängel (z. B. Abzeichnen von Gerüstlagen in der Fassadenfläche) vor? Zeigen sich schadhafte Stellen oder gar Feuchtigkeit an Ihrem Fassadensockelbereich? Besteht die Möglichkeit einer fachgerechten Sanierung von aufsteigender/ eindringender Feuchtigkeit im Fassaden(sockel)bereich? Oder zeigen sich für Sie unerklärliche Schadensstellen, Flecken, Schlieren, Ausblühungen, Farbabplatzungen an Ihrer Wärmedämmfassade (Wärmedämmverbundsystem)? Sind bei Ausführung der Wärmedämmarbeiten an Ihrer Fassade auch die – überaus wichtigen! – Anschlüsse an Fenster-, Rollladensystemen sowie Fensterbänken vollends und fachgerecht eingebaut? Zeigen sich in Ihrer Trockenbauwand/-decke, oder -Akustikdecken ausgefranste, stufenartige Rissbildungen oder sich ablösende Farbe, verschobene Tapetenbeschichtungen? Sind die „Schönheitsreparaturen“ bei Ein-/Auszug aus Ihrem Haus/Ihrer Wohnung/Ihren Geschäftsräumen fachgerecht ausgeführt? Oder wünschen Sie – zur Vermeidung von meist sehr langen und teuren Auseinandersetzungen vor Gericht - eine unabhängige, faire Vermittlung zwischen 2 Parteien durch einen Schiedsgutachter/Mediator? Entspricht die ausgeführte Arbeit den anerkannten Regeln der Technik/VOB-B/C, DIN-Normen, Richtlinien und/oder Technischen Datenblättern der Hersteller/Herstellerrichtlinien?

„Was ist falsch/nicht fachgerecht? Was gilt es zu tun?“ Scheuen Sie sich nicht, mich, mein Sachverständigenbüro Hans-Peter Reckert, anzurufen!
Meine Büroleitung sowie ich stehen Ihnen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.